Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 über die ambulante Versorgung hinaus auch Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Deren Aufgabe besteht darin, pflegende Angehörige in ihrem Alltag zu entlasten, indem sie stundenweise hauswirtschaftliche Leistungen, sowie erforderliche Begleitdienste übernimmt. Die hierfür anfallenden Kosten bis maximal 125 Euro pro Monat übernimmt die Pflegekasse.
Ihre Investition
Unsere Preise
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Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt und beraten Sie gerne über die Kostenübernahme
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Zusatzkosten wie Eintrittspreise, Auslagen bei Ausflügen oder Veranstaltungen etc. sind vom Kunden oder von den Angehörigen zu übernehmen
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Arbeit an Wochenenden und Feiertagen sind Ausnahmen und werden in Absprache mit den Angehörigen festgelegt.
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Kurzfristige Einsätze werden pauschal abgerechnet.